Förderungen
von Bund, Land, Stadt...
Antragsberechtigte
Förderung von Elektrolastenrädern für den gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Kommunen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Kommunen, Unternehmen
Zuschuss:
25 Prozent der zuwendungsfähigen Beschaffungskosten (höchstens 2.500 Euro)
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft 01.04.2018 geänderten Förderbedingungen
25 Prozent der zuwendungsfähigen Beschaffungskosten (höchstens 2.500 Euro)
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft 01.04.2018 geänderten Förderbedingungen
Bürgerbusförderung (LGVFG)
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Kommunen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Kommunen, Unternehmen
Zuschuss:
Niederflurbusse: 40.000 €, 60.000€ bei E-Fahrzeug. Sonstige Busse: 20.000€ bzw. 28.000€. Reduzierte Sätze bei Gebrauchtwägen
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung aktuell nicht möglich
Niederflurbusse: 40.000 €, 60.000€ bei E-Fahrzeug. Sonstige Busse: 20.000€ bzw. 28.000€. Reduzierte Sätze bei Gebrauchtwägen
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
Antragsstellung aktuell nicht möglich
KfW 441: Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Unternehmen
Zuschuss:
900€ pro Ladepunkt bis 22 kW. Maximal 45.000€ pro Standort
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
900€ pro Ladepunkt bis 22 kW. Maximal 45.000€ pro Standort
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
KfW 439: Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Kommunen
Fördermittelgeber:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Kommunen
Zuschuss:
900€ pro Ladepunkt bis 22 kW. Mindestens 10 Ladepunkte pro Antrag
Antragsstelle:
KfW
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
900€ pro Ladepunkt bis 22 kW. Mindestens 10 Ladepunkte pro Antrag
Antragsstelle:
KfW
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Ministerien des Landes Baden-Württemberg
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Ministerien des Landes Baden-Württemberg
Zuschuss:
Förderung von E-Fahrzeugen, Pedelecs, E-Bikes & Pedelecs, Elektroroller und Ladeinfrastruktur zu individuellen Fördersätzen
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Förderung von E-Fahrzeugen, Pedelecs, E-Bikes & Pedelecs, Elektroroller und Ladeinfrastruktur zu individuellen Fördersätzen
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
BW-e-Solar-Gutschein
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
Voraussetzung: Betrieb einer PV-Anlage. 1.000€ pro vollelektrisches Fahrzeug, 500€ für Wallbox, die mit der PV-Anlage mit Strom versorgt wird
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Voraussetzung: Betrieb einer PV-Anlage. 1.000€ pro vollelektrisches Fahrzeug, 500€ für Wallbox, die mit der PV-Anlage mit Strom versorgt wird
Antragsstelle:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Fördermittelgeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Maßnahmenbereich:
Kaufprämie für E-Fahrzeuge
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Maßnahmenbereich:
Kaufprämie für E-Fahrzeuge
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für • ein reines Batterieelektrofahrzeug beziehungsweise ein Brennstoffzellenfahrzeug (keine lokale CO2-Emission) 6.000 Euro • für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (weniger als 50g CO2-Emission pro km) 4.500 Euro
Antragsstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft. Plug-In-Hybrid-Förderung bis 31.12.2022
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für • ein reines Batterieelektrofahrzeug beziehungsweise ein Brennstoffzellenfahrzeug (keine lokale CO2-Emission) 6.000 Euro • für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (weniger als 50g CO2-Emission pro km) 4.500 Euro
Antragsstelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft. Plug-In-Hybrid-Förderung bis 31.12.2022
Stuttgarter Solaroffensive ! Nur in Stuttgart !
Fördermittelgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
Gefördert werden beleitende Maßnahmen bei der Errichtung einer PV-Anlage bis zu 450€ pro kWp. Energiespeicher mit 300€ pro kWh. Ladeinfrastruktur in Verbindung mit PV-Anlage: 1.000€ pro Ladepunkt, 250€ für später anschließbare Ladepunkte. Gefördert wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, nicht die Ladehardware selbst.
Antragsstelle:
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Gefördert werden beleitende Maßnahmen bei der Errichtung einer PV-Anlage bis zu 450€ pro kWp. Energiespeicher mit 300€ pro kWh. Ladeinfrastruktur in Verbindung mit PV-Anlage: 1.000€ pro Ladepunkt, 250€ für später anschließbare Ladepunkte. Gefördert wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, nicht die Ladehardware selbst.
Antragsstelle:
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
Förderung Privates Laden ! Nur in Stuttgart !
Fördermittelgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Fördermittelgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Maßnahmenbereich:
Elektrifizierung des Verkehrs
Antragsberechtigte:
Gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Unternehmen
Zuschuss:
bis zu 1.000€ pro Ladepunkt, bis zu 250€ für vorbereitete Stellplätze, bis zu 5.000€ für Netzanschluss. Gefördert wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, nicht die Ladehardware selbst. Förderung möglich, wenn keine Verbindung mit PV möglich.
Antragsstelle:
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft
bis zu 1.000€ pro Ladepunkt, bis zu 250€ für vorbereitete Stellplätze, bis zu 5.000€ für Netzanschluss. Gefördert wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur, nicht die Ladehardware selbst. Förderung möglich, wenn keine Verbindung mit PV möglich.
Antragsstelle:
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status der Förderrichtlinie:
FRL in Kraft